Parteigutachten

Wenn Ihre Ansicht Gewicht bekommen soll!
Gutachten erschüttern: wenn Gegengutachten sinnvoll sind.

Die Dienstleistungen

Für interne Zwecke

Zur Festigung von Kundenbeziehungen

Zur Vorbereitung einer Streitvermeidung

Gegengutachten als Unterstützung, wenn z.B. ein (Gerichts-)Gutachten erschüttert werden soll.

Was können wir für SIE tun?

Nutzen Sie unser Expertenwissen für sich. Indem sie uns mit der Erstellung eines Parteigutachtens beauftragen, oder Ihre bzw. die Expertise eines Dritten beurteilen lassen. Fast immer sind die Ersparnisse größer als unser Honorar!

Auch Parteigutachten sind stets unparteiisch und unabhängig und werden nach den Standesregeln der Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt. Nur absolut unangreifbare Gutachten können ihren Zweck erfüllen.

  • Für interne Zwecke
  • Bewertungen für Bilanzierung oder Verkauf von Anlagen
  • Feststellung interner Risiken

 

  • Festigung von Kundenbeziehungen durch
  • die Erstellung einer Business Continuity Expertise
  • Lieferanten Audits

 

  • Zur Vorbereitung einer Streitvermeidung durch
  • eine Beweissicherung
  • eine Feststellung der Anlagenleistung
  • eine Ausführungsüberprüfung

 

  • Gegengutachten als Unterstützung, wenn z.B. ein (Gerichts-)Gutachten erschüttert werden soll.
  • Ein bereits von einer Partei oder einem Gerichtssachverständigen erstelltes Gutachten soll geprüft
  • und beurteilt werden, inwieweit dies erschüttert werden kann.
  • Ein Gegengutachten soll das Obsiegen in einem Streit verbessern

 

  • Der Einsatz eines Parteigutachters vor Gericht als Ergänzung zum eigenen Rechtsanwalt

Artikel „Sinnvoller Einsatz von Privatgutachten vor Gericht“ als download