Contract Management, Investitionscontrolling

„Saubere“ Verträge und dazu ein Investitionscontrolling verhindern Fehlinvestitionen und fördern beiderseits zufriedene Geschäftspartner

Die Dienstleistungen

Von der Ausschreibungs- bis zur Angebotsprüfung

Technisch-betriebswirtschaftlich „haltbare“ Verträge

Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Investitionsbegleitung

Schadensansprüche durchsetzen oder abwehren

Abnahmen, Inbetriebnahmen

Was können wir für SIE tun?

Ich stelle rechtzeitig die entscheidenden Fragen und veranlasse SIE zu den richtigen Antworten.  Das heißt, das Risiko identifizieren und richtig bewerten.

Professionelles Vertragsmanagement ist verantwortlich, dass Investitionsprojekte erfolgreich abgewickelt werden. Die technisch „richtige“ Auswahl des Investitionsgegenstandes, dessen betriebswirtschaftlich fundierte Bewertung sowie regelkonforme Verträge sind der Grundstein dafür; Fehlinvestitionen können auch größere Unternehmen gefährden.

  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Die ersten Stolpersteine befinden sich bereits im Ausschreibungstext
  • Eine exakte Leistungsbeschreibung ist die Grundlage jedes Angebotes.
    Meine Erfahrung: manche Leistungsbeschreibung wird bewusst vage gehalten.
  • Das Angebot vertragssicher vertreten (Lieferant) oder verhandeln (Kunde) bis zur Auftragsbestätigung
  • Vertragsprüfung (technisch-betriebswirtschaftlich-terminlich-rechtlich) auch isoliert vor Unterzeichnung

 

  • Investitionsbegleitung
  • Investitionscontrolling
  • Qualitätsprüfungen von Lieferungen
  • Produktab- und –inbetriebnahmen (Factory Acceptance Test und Site Acceptance Test)
  • Beurteilung von Mehrungen und Minderungen

 

  • Mängelfeststellung und Beseitigung begleiten
  • Claim Management (Durchsetzen oder Abwehr von Ansprüchen)

 

  • Risk-Engineering
  • Erstellen oder Überprüfen von Risikoanalysen gem. CE-Konformität
  • Überprüfung sicherheitstechnischer Maßnahmen bei der Errichtung, Erweiterung oder Modifikation von Produktionsanlagen

 

  • Abnahmen, Inbetriebnahmen
  • Abnahmen sind ein häufiger Streitpunkt
  • Wann gilt eine Anlage als abgenommen?

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Impressionen