Streitvermeidung & Streitbeilegung

Eine Streitvermeidung ist Sache der Wahrnehmungen. Die Streitbeilegung eine Frage der Weisheit.
Ein guter Vertrag und eine saubere Auftragsabwicklung helfen, dass Geschäftspartner Geschäftspartner bleiben.

Die Dienstleistungen

Streitvermeidung

Streitbeilegung

Was können wir für SIE tun, um Streit zu vermeiden?

Eine Streitvermeidung beginnt bereits bei der Ausschreibung und inkludiert eine lückenlose Auftragsverfolgung mit der Erfassung aller Änderungen.

Unklare Aufträge, nicht erfasste und nicht dokumentierte Auftragsänderungen sind meist der Keim für spätere Auseinandersetzungen.

  • Streitvermeidung
  • Contract Management ist für eine Streitvermeidung am ehesten geeignet,
  • Klare Verträge und ein Investitionscontrolling enthalten alle Möglichkeiten einer Streitvermeidung

Was können wir für SIE tun, wenn bereits ein Streit aus­ge­bro­chen ist?

  • Streitbeilegung
  • Mancher Streit ist schwer zu vermeiden; er entsteht, weil …
    … es unterschiedliche Vertragsauslegungen gibt,
    … es Änderungen bei der Auftragserfüllung gegeben hat,
    … es unterschiedliche Auffassungen über die Auftragserfüllung gibt, u.a.m.
  • Zusammenwirken von Rechtsanwalt und Sachverständiger
  • Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages können die Streitparteien durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen klären.
  • Schiedsgutachten (Außergerichtliche Streitbeilegung)
  • Ein vertrauliches, unparteiisches Verfahren ist sichergestellt, ermöglicht eine weitgehende Gesichtswahrung und einen Fortbestand der Geschäftsbeziehung, ist ergebnisorientiert sowie  kostengünstig und bringt meist eine höhere Wahrscheinlichkeit einer schnellen und gütlichen Einigung.

 

  • Inhalte von Schiedsgutachten können
    eine Leistungsüberprüfung,
    eine Ausführungsüberprüfungen u.a.zum Inhalt haben.

    Die eigentliche Streitbeilegung erfolgt dabei durch die Streitparteien aufgrund des Gutachtens selbst.Kann diese Einigung nicht erzielt werden, kann (außergerichtlich) ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht angerufen werden.

 

Impressionen